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FAQ – oft gestellte Fragen

Wohnen an und für sich ist in den meisten Kellergassen in Niederösterreich nicht erlaubt. Hierzu muss man sich die jeweilige Widmung ansehen und auf die vorhandene Infrastruktur achten.

 

Bitte prüfen Sie vorher die Besitzverhältnisse des Grundstückes, wo die Dunströhre zutage tritt.

Oft kann ein freundliches Gespräch rechtliche Konsequenzen ersparen.

Kellerröhren ohne davor stehendem Presshaus sind meist nicht im Grundbuch erfasst. Der Besitzer ist die Person, die den Kellerschlüssel besitzt. Trotzdem empfiehlt sich bei einer Weitergabe ein Kaufvertrag oder ähnliches.

Eine Bausperre bedeutet nicht, dass nicht mehr gebaut bzw. saniert werden darf, sondern, dass jede bauliche Maßnahme gemeldet und geprüft werden muss.

Auswirkungen der Bausperre

Bewilligungspflichtige Vorhaben (§14 NÖBO), anzeigepflichtige Vorhaben (§15 NÖBO), meldepflichtige Vorhaben (§16 NÖBO) sowie nicht anzeigepflichtige und nicht meldepflichtige Vorhaben sind während der Bausperre in Hinblick auf etwaige Widersprüche zu den Zielen der Bausperre zu prüfen.

Ziele einer Bausperre

  • Erhalt des homogenen Erscheinungsbildes der historischen Kellergasse als landschaftsprägendes Ensemble – Überarbeitung der festgelegten Schutzzone mit besonderen Bestimmungen zur Sicherung und Erhalt des durch die bestehende Bebauung geprägten charakteristischen Ensembles in der historischen Kellergasse
  • Erhalt von Strukturen, Topographien und Flächen mit besonderer Bedeutung für das Kulturerbe Kellergasse
  • Der traditionellen Baukultur eine respektvolle Werthaltung entgegenzubringen
  • Die historisch gewachsene Kellergasse in ihrem bekannten Erscheinungsbild angemessen und sensibel zu bewahren (oder weiterzuentwickeln),
  • Den Bautypus zu erhalten sowie die historischen Baudetails zu bewahren,
  • Wesentliche landschaftstypische Sichtachsen und Blickbezüge weiterhin zu gewährleisten