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Förderpaket „Erhaltung Kellergassen“

Die Kellergassen stellen ein bedeutendes Baukulturerbe dar. Diese zu erhalten ist eine wichtige Aufgabe des Landes NÖ - umgesetzt von der Baudirektion mit der Dorf- & Stadterneuerung. Dabei liegt der Schwerpunkt  im Bewahren der Schlichtheit und  Ursprünglichkeit  als Bestandteil eines Kellergassenensembles. 

Kellergasse Obritz

Das Förderpaket im Detail

  • Fachgerechte Ausbesserungsarbeiten an Mauerwerk, Putz, Kellerfenster, Kellertür, Gait-Türl, Dachdeckung und weiteren Teilen, die von außen sichtbar sind. Nur die Ausbesserung der Hülle ist förderbar!
  • Errichtung eines kellergassengerechten Freiplatzes
  • Unter Umständen: Rückbauarbeiten in den ursprünglichen Zustand

 

Neubauten, statische Maßnahmen, Umbauten im Inneren, Einrichtung sowie nicht fachgerechte Sanierungsmaßnahmen (z. B. Edelputz, Isolierung, Faschen, falsche Dachdeckung, Spenglerarbeiten).

Eigentümer von Kellerobjekten in einer Kellergasse in Niederösterreich. Unternehmen können eine Förderung im Rahmen der De-minimis-Verordnung der EU erhalten.

  • Das Objekt liegt in einer Kellergasse mit Bebauungsplan und Schutzzone (oder Bausperre).
  • Kellergassen-Bauberatung vorab – www.noegestalten.at/kellergassen-bauberatung-fuerprivatepersonen
  • Einhaltung der Bebauungsplan- und Schutzzonenbestimmungen
  • Arbeiten in Eigenregie oder durch befugte Gewerbetreibende
  • Dokumentation mit Vorher-Nachher-Fotos

40 % der anerkannten Kosten plus Pauschalbeträge für bestimmte Arbeiten.

Mindestens € 400, – jedoch maximal € 4.000,-

Ab Jänner 2025 läuft ein erster  Fördercall um den traditionellen Charme der Kellergassen zu erhalten und das kulturelle Erbe in die Zukunft zu tragen.

Förderantrag Erhaltung Baukulturerbe Kellergasse in NÖ